STIFTUNGSURKUNDE DES URBANS

Urban

In dem verflossenen Jahr 1893 hat Gott der Herr einen solch guten Wein wachsen lassen, daß er den besten, in diesemjahrhundert erzeugten, an die Seitegestellt werden kann; diese gütige Bescherung gab mir Veranlaßung, den von mir schon längst geplanten Entschluß, dem Güterbesitzerverein allhier, ein bleibendes Andenken zu übergeben, zum Ausdruck zu bringen, indem ich demselben einen aus einem Rebstock geschnitzten Urban stifte.

Derselbe trägt auf dem Haupte eine silberne und eine vergoldete Krone, auf dem Rücken einen silbernen und innen vergoldeten Butten mit silber- und vergoldetem Deckel, in der rechten Hand einen silbernen und vergoldeten Pfahl und in der linken Hand eine silberne und vergoldete Traube haltend.

Dieser Stiftung füge ich folgende Bestimmungen an:

  1. Der Urbansbecher ist und bleibt auf ewige Zeiten Eigentum des Güterbesitzervereins.
    Sollte jedoch eine Zeit kommen, in welcher derselbe sich auflöst (was aber nicht geschehen dar/, solange noch 3 Mitglieder vorhanden sind), so geht der Urbansbecher in das Eigentum des Gemeinderats über; bis sich wieder ein ähnlicher Verein aus hiesigen Grundbesitzern konstituiert.
  2. Der Urbansbecher darf nur benützt werden
    1. bei festlichen Veranstaltungen des Güterbesitzervereins, insbesondere
    2. bei einer von den bürgerlichen Collegien veranstalteten Festlichkeit, nach dem Ermessen des jeweiligen Stadtvorstandes
  3. Den Urbansbecher, welcher in einem gleichfalls vom Stifter gewidmeten eichenen Kästchen aufbewahrt ist, übernimmt der jeweilige Vorstand des Güterbesitzervereins in seine Obhut und trägt Sorge für dessenInstandhaltung.
  4. Das vorhandene gleichfalls vom Stifter gewidmete Buch soll dazu dienen, daß alle dem Urbansbecher gewidmeten Stiftungen in demselben der Reihe nach verzeichnet werden.
  5. Soll der Urbansbecher gegen Feuergefahr um den jeweiligen Schätzungswert versichert werden.

Der Stifter:
Johann Friedr. Schweickert
Gutsbesitzer und Vorstand
des Güterbesitzervereins
Cannstat~ den 24. Februar 1894

Am 24. Februar 1894 stiftete Johann Friedrich Schweickert, Gutsbesitzer und Vorstand des Güterbesitzervereins Cannstatt, dem Güterbesitzerverein einen Urban, geschnitzt aus einem alten Rebstock. Im Laufe der vielen Jahre trugen über 70 Stifter, unter anderem König Wilhelm II. von Württemberg, der Oberbürgermeister von Cannstatt Herr Nast, sowie Weingärtner, Bauern, Gemeinderäte, Privatpersonen, Ausschüsse und Vorstände des Vereins durch Stiftungen, die im Stiftungsbuch mit Namen, Stand und Art der Stiftung festgehalten sind, zum heutigen, in seiner Art einmaligen Vereinssymbol des Gartenbauvereins Bad Cannstatt bei. Bei zahlreichen Veranstaltungen des Vereins kreiste der Urban in der fröhlichen Runde, und selbst König Wilhelm IL brachte 1896 nach einem Trunk aus dem Urban ein Hoch auf den Deutschen Kaiser aus.

Folgende Männer führten den früheren Weingärtner und Güterbesitzer-, den heutigen Gartenbauverein als Vorstände:

1871-1880 Grotz, Gottlob, Plantageinspektor
1881-1901 Schweickert, Friedrich, Gemeinderat
1901-1904 Bentz, Friedrich, Güterinspektor
1904-1909 Bürkle, Georg, Stadtpfleger
1909-1923 Bauer, Christian, Gärtner
1923-1926 Kühnle, Wilhelm, Rechnungsrat
1926-1938 Heermann, Wilhelm, Baumschulbesitzer
1938-1944 Mayer, Wilhelm, Baumwart
1945-1947 Heermann, Wilhelm, Baumschulbesitzer
1947-1959 Schmid, Adolf, Baumwart
1959-1975 Mayer, Wilhelm, Baumwart
1975-1982 Glock, Fritz, Landwirt und Weingärtner

 

Der Ausschuß des Vereins 1984:
Erster Vorsitzender:
Wilhelm Bauer

Zweiter Vorsitzender:
Fritz Munder

Ehrenvorstand:
Wilhelm Mayer

Kassier:
Otto Bauer

Schriftführer:
Paul Schiemer

Ausschußmitglieder:
Hermann Bauer
Robert Bubeck
Rudolf Kempf
Erich Schweickhardt
Gerhard Schmid